Rechtsprechung
RG, 23.10.1903 - VII 239/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Wird das in den Bedingungen einer Unfallversicherung aufgestellte Erfordernis einer äußeren gewaltsamen Veranlassung nur durch eine von außen her an den Körper des Verletzten herantretende Gewaltwirkung erfüllt?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 55, 408
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 17.16
Beamtenrechtlicher Dienstunfallschutz auch im Toilettenraum des Dienstgebäudes
Unerheblich ist auch, dass sich die Klägerin den Kopf am Fenster gestoßen hat und das schädigende Ereignis damit seine Ursache in der eigenen Bewegung der Klägerin hat (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1963 - 2 C 10.62 - BVerwGE 17, 59 unter Hinweis auf RG, Urteil vom 23. Oktober 1903 - VII 239/03 - RGZ 55, 408 und vom 29. Mai 1908 - VII 430/07 - RGZ 69, 17 zur privaten Unfallversicherung).